JETZT passenden Impftermin in Dinslaken finden!

Unsere Rolle als Pandemie-Bekämpfer wurde durch die Politik nun weiter gestärkt, sodass wir als Apotheke nun auch in die so wichtige Impf-Kampagne einbezogen werden. Gerne halten wir Sie über mögliche Termin auf dem laufenden. Ebenso können Sie Ihren individuellen Impftermin analog zu den Corona-Schnelltests direkt online reservieren. Klicken Sie hierzu einfach auf den folgenden Banner:

 

Alternativ möchten wir Sie zusätzlich auf die verschiedenen Angebote von Ärzten aus unserem Umfeld hinweisen. Auch hier gilt klicken & Impftermin sichern!

 

Wir möchten mit dieser Seite eine Plattform zur Information über Impf-Angebote bieten. Möchten Sie als Arztpraxis oder Institution auch Ihre Impftermine über diese Homepage bereitstellen? Kontaktieren Sie uns! – GEMEINSAM Richtung hoher IMPFQUOTE. Arztpraxen leisten hier Großartiges! Als Apotheke unterstützen wir gerne!

Impfnachweis

14 Tage nach Vollendung der Impfserie ist der vollständige Impfschutz erreicht. Belegen lässt sich das mit dem gelben Impfpass. Oder dem digitalen Impfnachweis, den wir Ihnen gerne bei uns in den Apotheken ausstellen. Sollten Sie den Nachweis für Ihre 1. oder 2. Impfung verloren haben, ist auch dies kein Problem, bringen Sie einfach Ihren Impfpass und Personalausweis mit und wir kümmern uns für Sie.

Ergänzend gibt es einen digitalen Impfnachweis im Check-Karten-Format auch bekannt als "ApoImpfpass" diesen können Sie einfach in Ihr Portemaine stecken und sich bei Kontrollen in Verbindung mit Ihrem Personalausweis legitimieren, egal ob Ihr Smartphone Akku gerade leer ist oder Sie Ihr Handy zuhause vergessen haben.

 

Nebenwirkungen und Verträglichkeit melden

Vermuten Sie eine Nebenwirkung der Corona-Schutzimpfung, können Sie sie hier melden: 

 

Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung


In der im Epidemiologischen Bulletin 48/2021 veröffentlichten 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO die COVID-19-Auffrischimpfung allen Personen im Alter ≥ 18 Jahren. Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Für Personen < 30 Jahren und Schwangere ab dem 2. Trimenon wird ausschließlich der Einsatz von Comirnaty empfohlen. Hingegen sind für Personen im Alter ≥ 30 Jahren beide derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) gleichermaßen geeignet.

Dieser Artikel ist online vorab am 29.11.2021 erschienen.

 

 

 

Folgen Sie uns bei

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht, Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Doppelrabattierung.

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. gegenüber des AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V). Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.


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