Apotheken-Notdienst ganz in Ihrer Nähe

Apotheken-Notdienst: Schnelle Hilfe in der Nacht oder am Feiertag. Ihre Apotheken sind 24/7 an 365 Tagen für Sie da!

Hier kommen Sie zur aktuellen Notdienstapotheke in Ihrer Nähe. Nutzen Sie die Notdienstsuche auf unserer Partnerhomepage aponet.de. 

 

Notdienstapotheke finden

Ein Service von: aponet.de - dem offiziellen Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker

Sie kennen das sicherlich: Es ist spät am Abend und plötzlich benötigen Sie dringend ein Medikament. Doch alle Apotheken in Ihrer Umgebung haben bereits geschlossen. In solchen Situationen ist der Apotheken-Notdienst die perfekte Lösung. Der Apotheken-Notdienst ist ein Service, der außerhalb der regulären Öffnungszeiten angeboten wird. Hierbei stehen Ihnen Apotheker zur Verfügung, die Ihnen in Notfällen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dabei ist es egal, ob Sie ein Rezept einlösen oder ein frei verkäufliches Medikament benötigen.   

Die Apotheker der Malteser Apotheke beraten Sie gerne und geben Ihnen wertvolle Tipps zur Anwendung und Dosierung. Ein weiterer Vorteil unseres Apotheken-Notdienstes ist die Warenverfügbarkeit. Durch den Notdienst haben Sie die Möglichkeit, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten auf ein breites Sortiment an Medikamenten zurückzugreifen. Somit erhalten Sie schnell und unkompliziert die benötigten Medikamente.

Ein weiterer Pluspunkt des Apotheken-Notdienstes ist die transparente Preisgestaltung. Für den Notdienst wird eine Gebühr von 2,50€ erhoben. Diese Notdienstgebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Apotheken erhoben.

Wenn Sie den Apotheken-Notdienst der Malteser Apotheke, Dinslaken in Anspruch nehmen möchten, können Sie einfach anrufen. Die freundlichen Mitarbeiter nehmen Ihren Anruf entgegen, beantworten Ihnen alle Fragen und helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Medikaments.

Insgesamt bietet der Apotheken-Notdienst der Malteser Apotheke in Dinslaken eine schnelle und unkomplizierte Hilfe in Notfällen. Die freundlichen Apotheker stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Medikaments. Durch die transparente Preisgestaltung haben Sie die Gewissheit, dass keine hohen Kosten auf Sie zukommen. Wenn Sie also einmal außerhalb der regulären Öffnungszeiten dringend ein Medikament benötigen, zögern Sie nicht und nutzen Sie den Apotheken-Notdienst der Malteser Apotheke.

Sie wissen noch nicht genau, was Ihnen fehlt?

Der arztliche Notdienst bietet eine medizinische Versorgung außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Sie erreichen den ärztlichen Notdienst deutschlandweit und kostenfrei, ohne Vorwahl sowohl aus dem Festnetz als auch von jedem Handy unter 116 117.

Weitere Informationen finden Sie unter www.116117.de

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht, Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Doppelrabattierung.

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. gegenüber des AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V). Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.


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