Sonstige Verbandstoffe

FÜLLSORTIMENT DIN 13157-C

Abb. ähnlich

FÜLLSORTIMENT DIN 13157-C

  • Packungsgröße 1 St
  • Artikelnummer: 04374648

  • Innerhalb von 3 Stunden verfügbar
nur 17,95 € 2
Grundpreis: 17,95 € / 1 St 2
1 St
WUNDPROSAN Wundgel

Abb. ähnlich

WUNDPROSAN Wundgel

  • Packungsgröße 30 g
  • Artikelnummer: 12906504

  • Innerhalb von 3 Stunden verfügbar
nur 40,93 € 2
Grundpreis: 1.364,40 € / 1 kg 2
VERBANDTASCHE Travel

Abb. ähnlich

VERBANDTASCHE Travel

  • Packungsgröße 1 St
  • Artikelnummer: 00832114

  • Innerhalb von 3 Stunden verfügbar
nur 19,98 € 2
Grundpreis: 19,98 € / 1 St 2
1 St

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht, Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Doppelrabattierung.

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. gegenüber des AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V). Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.


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